Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen
Interessen des Versicherungsnehmers im Rahmen der versicherten Leistungsarten.
Dabei können Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Zeugengelder und evtl. Kosten der Gegenseite
entstehen.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist der Leistungsfall, also der tatsächlich oder
angegebene Verstoß gegen Rechtspflichten. Rechtsberatung ist mit Ausnahmen nicht Gegenstand
der Versicherung.
Schadensersatz-Rechtsschutz
für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen, ausgenommen wegen Vertragsverletzung
oder im Immobilienbereich.
(Beispiel: Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall; Sturz bei Glatteis)
Arbeits-Rechtsschutz
für Streitigkeiten aus bestehenden Arbeits-, oder Dienstverhältnissen.
(Beispiel: Kündigung; Arbeitszeugnis; Betriebsrente)
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interesse aus Miet-, Pacht- und Eigentumsverhältnissen, inkl.
Betreiben einer Anlage zur entgeltlichen Stromerzeugung.
(Beispiel: Mieterhöhung; Nachbarschaftsstreit; Nebenkostenabrechnung).
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen oder
dinglichen Rechten an beweglichen Sachen.
(Beispiel: Möbelkauf; Kfz.-Reparatur; Reisemängel; Herausgabe von Eigentum).
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuerlichen Angelegenheiten vor dem Finanzgericht.
(Beispiel: Werbungskosten; Kfz.-Steuer).
Sozial-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten.
(Beispiel: Grad der Behinderung; Rentenhöhe; keine Bewilligung eines Kuraufenthaltes).
Verwaltungs-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verwaltungssachen im privaten und beruflichen
Bereich vor dem Verwaltungsgericht (auch Verwaltungsbehörden).
(Beispiel: Führerscheinentzug; Schulverweis).
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
(Beispiel: Trunkenheit am Steuer).
Straf-Rechtsschutz
für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines verkehrsrechtlichen oder sonstigen Vergehens.
Ausgeschlossen ist Vorsatz, wie Beleidigung, Betrug, Diebstahl.
(Beispiel: fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall; Sportunfall).
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
für die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten-, bzw. Bußgeldverfahren.
(Beispiel: Überfahren einer roten Ampel, Geschwindigkeitsüberschreitung; Lärmbelästigung).
Beratungs-Rechtsschutz
im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht für Rat oder Auskunft bei Änderung der
persönlichen Rechtslage.
(Beispiel: Trennung vom Partner; Eintritt eines Erbfalles).
Daten-Rechtsschutz
für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen nach dem BDSG und Verteidigung wegen des Vorwurfs
einer Ordnungswidrigkeit.
(Beispiel: Auskunft über das Löschen von persönlichen Daten).
Opfer-Rechtsschutz
für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im privaten und verkehrsrechtlichen Bereich.
(Beispiel: Straftat gegen sexuelle Selbstbestimmung; körperliche Unversehrtheit, persönliche
Freiheit).
Rechtsschutz im Betreuungsverfahren
(Beispiel: kein Einverständnis bei Betreuungsanordnung).