Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt), ist wie die Riester-Rente eine Rentenversicherung, welche steuerlich vom Staat gefördert wird.
Steuerlich und rechtlich gesehen, stellt die Rürup-Rente das Pendant zur gesetzlichen Rentenversicherung dar und soll speziell Selbstständigen, die keinen gesetzlichen Versicherungsschutz durch die
gesetzliche Rentenversicherung genießen, eine echte Alternative durch hohe Steuervorteile zur gesetzlichen Absicherung bieten.
Monatliche Einzahlungen in einen zertifizierten Rürup Vertrag generieren in der Ansparphase hohe Steuervorteile, da die Beiträge als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden können (2013= 76% der Beiträge).
Dieser Prozentsatz steigt jährlich um 2%, bis im Jahre 2025 ganze 100 % der Beiträge zur Rürup-Rente absetzbar sind.
Gleichzeitig sichert sich der Sparer eine lebenslange Rente, deren Besteuerungsanteil bis 2040 nur begrenzt steuerpflichtig ist (schrittweise Versteuerung bis zum Jahre 2040 auf 100%) gemäß
gesetzlicher Rentenversicherung.
Die Zertifizierung eines Rürup Vertrages garantiert die staatliche Förderung und soll Sparern Klarheit und Sicherheit verschaffen. Daher hat der Staat einige "Spielregeln" für Rürup-Sparer festgelegt:
1. Die Rürup-Rente ist der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt, daher kann diese nicht:
- vererbt
- kapitalisiert
- beliehen oder
- veräußert werden.
2. Auszahlung einer lebenslangen monatlichen Rente ab dem 62. Lebensjahr möglich
3. Hinterbliebenenabsicherung:
Durch gesonderte Vereinbarung, wird im Todesfall an den Ehepartner das im Vertrag vorhandene Vertragsvermögen verrentet ausgezahlt.
4. Hartz-IV- und insolvenzgeschützte Altersvorsorge
1. Steuer-Spar-Effekt
76 % der Beiträge (max: 15.200 € jährlich) können als Altersvorsorgeaufwendungen im Jahre 2013 steuerlich geltend gemacht werden und führen somit zu einer geringeren Steuerbelastung.
Jedes Jahr kommen 2 % hinzu.
2. Lebenslange Rente
Auszahlung einer monatlichen, privaten, lebenslangen Rente bereits ab dem 62. Lebensjahr.
3. Kapitalgedeckte private Vorsorge
Die Rürup-Rente ist als private kapitalgedeckte Rente nicht vom demografischen Wandel betroffen, die eingezahlten Beiträge fließen daher nicht in die laufenden gesetzlichen Rentenzahlungen.
Die Auszahlungen dienen ausschließlich Ihrer privaten Absicherung im Alter.
4. Zuzahlungs-Option
Ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Einmalzahlungen am Jahresende wirken wir ein Turbo-Steuerspar-Effekt, mit dem Sie ganz gezielt Ihre Steuerbelastung kontrollieren können.
5. Familienschutz
Auf Wunsch können Sie Ihren Ehepartner oder Ihre Kinder durch eine zusätzliche Hinterbliebenen-Rente absichern.
6. Berufsunfähigkeitsschutz
Werden Sie berufsunfähig, so zahlen wir nach Vereinbarung Ihre Beiträge weiter.
7. Sicherheit
Insolvenz- und Hartz IV sicher.
8. Kostenlose Erhöhung des Versicherungsschutzes
Günstig einsteigen und Vorteile sichern. Durch unsere Möglichkeit der Dynamik erhöht sich Ihr Beitrag um einen jährlich festgelegten Prozentsatz.
Individuelle Fondsauswahl in eine fondsgebundene Rürup-Rente durch persönliche Beratung:
- Der Staat beteiligt sich an der
Finanzierung Ihrer Altersrente
- Hohe Flexibilität und starke
Renditechancen durch eine attraktive
Fondsauswahl
- 100 % Beitragsgarantie
- Keine Ausgabeaufschläge
- Und vieles mehr!
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