Zum Personenkreis der nicht Pflichtversicherten zählen:
- Hauptberuflich selbständig bzw. freiberuflich Erwerbstätige
- Arbeitnehmer, deren Einkommen ein Jahr lang über der
Jahresarbeitsentgeldgrenze lag (2012= 4.237,50 €/Monat)
Oben genannte Personen haben die Möglichkeit, als Absicherung der gesamten Krankheitskosten eine private Krankenvollversicherung mit folgenden Leistungsbausteinen zu vereinbaren: