Schnell ist es passiert, einmal nicht aufgepasst und schon landet der Inhalt des Rotweinglases auf dem Anzug des Tischnachbarn. Hier kann Ihnen eine Privathaftpflicht möglicherweise unnötigen Ärger ersparen. Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag zufügen.
Neben der Privathaftpflicht gibt es auch noch für weitere Fälle, z.B. für Ihre Haustiere, Absicherungsmöglichkeiten.
Vermögensschäden
bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres.
Einige mitversicherte Leistungen:
- Mietsachschäden an gemieteten Räumen
- Schäden an gemieteten oder geliehenen sonstigen Sachen
- Schlüsselschäden
- Gefälligkeitsschäden (z.B.bei Umzughilfe)
- Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
- Forderungsausfall für eigene Schäden durch zahlungsunfähige Personen
- SFR-Verlust eines Dritten in der Kfz.-Haftpflicht
- Selbst genutztes Einfamilienhaus, Wochenendhaus; Wohnungen
- Eigentümer eines Zweifamilienhauses, wenn eine Wohnung selbst genutzt ist
NEU ! NEU ! Opferschutz
- Opferentschädigung bei unbekannten Tätern bis 50.000 EUR
- Forderungsausfall, wenn der Schuldige nicht versichert oder zahlungsunfähig ist;
ohne Mindestschadenhöhe
- Psychologische Betreuung nach einer Gewalttat
- Schadenersatz-rechtsschutz für die gerichliche geltendmachung Ihrer Ansprüche
Weitere Formen der Haftpflichtversicherung:
beruflichen Tätigkeit)