Selbständige mit kleinen oder mittelständischen Unternehmen oder
Handwerksbetriebe können Produktionsausfälle z.B. durch einen Brand
unverschuldet in Existenznot geraten.
Es sind oft nicht nur die Schäden an der Einrichtung betroffen, sondern vor
allem auch der Ertagsausfall durch die Betriebsunterbrechung.
Versichert sind:
- Feuer (Brand; Blitzschlag; Explosion)
- Einbruchdiebstahl (mit Vandalismusschäden infolge Einbruchs)
- Leitungswasser (bestimmungswidriges Austreten von Leitungswasser durch
frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren)
- Sturm (an Windstärke 8; Hagel)
- Elementar (z.B. Schäden durch Rückstau; Überschwemmung; Schneedruck)
- Unbenannte Gefahren (Schäden, die der Versicherungsnehmer
weder rechtzeitig vorhergesehen hat, noch hätte vorhersehen und zumutbar
abwenden können)
Versichert werden kann die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung
sowie Waren und Vorräte.
Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Kann der Betrieb aufgrund eines versicherten Schadens nicht weitergeführt
werden, ersetzt die Betriebsunterbrechungs-Versicherung die fortlaufenden
Kosten (z.B. Miete; Gehälter) und den entgangenen Gewinn für den
versicherten Zeitraum.